Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt? - VDE schlägt neue Regelungen vor
Sind bald für ein Balkonkraftwerk 800 Watt erlaubt? – Forderung einer Bagatellgrenze
In Europa gilt seit 2016 eine Richtlinie namens Regulation for Generators (RFG), in der für elektrische Erzeugungsanlagen eine Bagatellgrenze von 800 Watt festgelegt ist. Das bedeutet, dass bis zu dieser Grenze die private Stromerzeugung als “nicht relevant” angesehen wird. Um den Zugang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern, schlägt der VDE vor, diese Richtlinie zu übernehmen und die Bagatellgrenze bis 800 Watt Einspeiseleistung auch in Deutschland einzuführen.
Momentan liegt die Grenze, bis zu der Du Dein Balkonkraftwerk vereinfacht anmelden und selbst anschließen darfst, bei einer Einspeiseleistung von 600 Watt. Dieser Wert bezieht sich auf die Ausgangsleistung des Wechselrichters der Mini-PV-Anlage.
Im Klartext heißt das, dass durch diese Bestrebungen die Grenze um 200 Watt angehoben und somit auch die Rentabilität der Balkonkraftwerke erhöht werden soll. Deine Stecker-Solaranlage rechnet sich dann noch eher, sodass sie sich bereits nach 4-6 Jahren vollständig amortisiert.
Upgradefähiger Wechselrichter: So bist Du ideal vorbereitet
Wenn Du momentan überlegst, Dir ein Balkonkraftwerk zuzulegen, stellst Du Dir wahrscheinlich die Frage, ob es Sinn macht, mit dem Kauf auf die Gesetzesanpassung zu warten. Es gibt glücklicherweise aber eine Möglichkeit, wie Du gewissermaßen zwei Fliegen mit einer Klappe schlägst: ein Upgradefähiger Wechselrichter.
Mit den Balkonkraftwerk-Komplettsets von priwatt hältst Du die derzeitigen Einspeisebestimmungen von 600 Watt ein. Sobald die gesetzliche Grenze von 800 Watt eingeführt wird, kannst Du dann über die Wi-Fi-Verbindung der Anlage ein Over-The-Air-Update des Wechselrichters durchführen. Ab diesem Punkt nutzt Du das gleiche Gerät als 800-Watt-Wechselrichter und kannst frühestmöglich und ohne zusätzliche Anschaffungskosten mit noch mehr grünem Strom zur Reduzierung Deiner Stromkosten beitragen.