Mieterstrom in Freiburg 2026: Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – mit dynamischen Tarifen, §14a EnWG und Energiemanagement
MIETERSTROM IN FREIBURG 2026: MIETERSTROMMODELL ODER GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG – UND WIE DYNAMISCHE TARIFE, §14a ENWG UND ENERGIEMANAGEMENT DAS SPIEL VERÄNDERN
Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern in Freiburg ist längst kein „Nice-to-have“ mehr. Viele Eigentümer, Hausverwaltungen und WEGs wollen den Solarstrom nicht nur einspeisen, sondern direkt im Gebäude nutzen: für Allgemeinstrom, für Mieterhaushalte, für Wärmepumpen, für Wallboxen und perspektivisch für dynamische Stromtarife. Gleichzeitig sind seit 2024 neue Regeln für steuerbare Verbraucher in Kraft, und seit 2025 müssen Stromlieferanten dynamische Tarife anbieten – ein Mix, der 2026 für Mehrfamilienhäuser besonders spannend (und planungsbedürftig) ist.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen verständlich und praxisnah:
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Welche Modelle es für PV-Strom im Mehrfamilienhaus gibt
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Wann das klassische Mieterstrommodell Sinn ergibt – und wann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung der schnellere Weg ist
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Wie dynamische Stromtarife, §14a EnWG und ein Energiemanagementsystem (EMS) die Wirtschaftlichkeit und Umsetzung beeinflussen
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Eine Checkliste, mit der Sie Ihr Projekt in Freiburg und Südbaden sauber aufsetzen
WICHTIGER HINWEIS: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, hilft aber bei der Orientierung und Vorbereitung Ihrer Projektentscheidung.
TEIL 1: DIE 3 WEGE, PV-STROM IM MEHRFAMILIENHAUS ZU NUTZEN
WEG 1: KLASSISCHES MIETERSTROMMODELL (MIT MIETERSTROMZUSCHLAG)
Beim Mieterstrommodell liefern Sie Strom aus der PV-Anlage direkt an Mieterinnen und Mieter. Der große Vorteil: Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit eines Mieterstromzuschlags (je nach Voraussetzungen). Der große Nachteil: Das Modell bringt mehr Pflichten, Prozesse und Abrechnungsaufwand mit sich. Für einige Eigentümer ist das ok – für viele WEGs und Verwaltungen ist es in der Praxis der Punkt, an dem Projekte liegen bleiben.
WEG 2: GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG (GGV) – DAS „SOLARPAKET-LEICHTGEWICHT“
Mit dem Solarpaket I wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als Modell geschaffen, um die Weitergabe von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes zu vereinfachen. Der Kern: Die Bewohnerinnen und Bewohner können freiwillig teilnehmen und weiterhin ihren Stromanbieter für den Reststrom behalten. Sie nutzen also PV-Strom aus dem Gebäude und beziehen den fehlenden Anteil wie gewohnt über ihren Lieferanten. Der Anlagenbetreiber übernimmt weniger Lieferantenpflichten als beim klassischen Mieterstrom, erhält dafür aber keinen Mieterstromzuschlag.
WEG 3: PV NUR FÜR ALLGEMEINSTROM + EINSPEISUNG (EINFACH, ABER OFT WENIGER WIRKUNG)
Das einfachste Setup: PV deckt nur Allgemeinstrom (Treppenhaus, Aufzug, Keller, Technik) und der Rest wird eingespeist. Das ist unkompliziert, verschenkt aber häufig den größten Hebel: die direkten Stromkosten der Mieterhaushalte bzw. die flexible Nutzung für Wärme und Mobilität.
Kurz gesagt: 2026 ist GGV oft der „Einstieg mit maximaler Umsetzbarkeit“, während Mieterstrom eher dann passt, wenn die Organisation wirklich bereit ist, die zusätzliche Komplexität professionell zu managen.
TEIL 2: MIETERSTROMMODELL VS. GGV – WELCHES MODELL PASST WANN?
GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG (GGV) IST OFT PASSEND, WENN …
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Sie eine WEG oder Hausverwaltung sind und ein Modell möchten, das organisatorisch leichter skaliert
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Mieterinnen und Mieter ihren bisherigen Stromvertrag behalten sollen (Reststrom bleibt beim Lieferanten)
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Sie schnell in die Umsetzung kommen wollen, ohne „Stromlieferant im Haus“ zu werden
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Sie primär den Eigenverbrauch im Gebäude erhöhen möchten (statt maximale Förderlogik auszureizen)
MIETERSTROMMODELL IST OFT PASSEND, WENN …
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Sie die zusätzlichen Anforderungen an Abrechnung, Verträge und Prozesse bewusst annehmen
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Sie den Mieterstromzuschlag nutzen möchten (wenn die Voraussetzungen vorliegen)
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Sie ein Projekt mit professionellem Dienstleister-Setup planen, das dauerhaft betreut wird
WICHTIGER REALITÄTS-CHECK: „EINFACH DEN ZÄHLER ABLESEN“ REICHT IN DER REGEL NICHT
Gerade bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird häufig unterschätzt, dass die korrekte Zuordnung und Verarbeitung mehrerer Messwerte in der Praxis Software und Prozesskette braucht (Messstellenbetrieb, Datenabgleich, Abrechnung). Viele Projekte laufen deshalb am saubersten mit spezialisierten Dienstleistern oder Messstellenbetreibern, die diese Datenprozesse beherrschen.
TEIL 3: WARUM 2026 DYNAMISCHE STROMTARIFE UND SMART METER DAS THEMA NOCH ATTRAKTIVER MACHEN
Dynamische Stromtarife sind Tarife, bei denen sich der Preis zeitabhängig (typischerweise in kurzen Intervallen) am Markt orientiert. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Alle Stromlieferanten müssen dynamische Stromtarife anbieten. Voraussetzung für die Nutzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter / iMSys).
Für Mehrfamilienhäuser bedeutet das: Wenn Sie PV-Strom im Gebäude nutzen und gleichzeitig Reststrom flexibel einkaufen können, steigt der Optimierungsspielraum enorm. Beispielhafte Denkweise:
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Tagsüber deckt PV einen Teil des Bedarfs direkt
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Wenn Strom am Markt besonders günstig ist (z. B. nachts oder bei viel Wind), können flexible Verbraucher gezielt dann laufen bzw. laden
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Das Energiemanagement verteilt die Lasten so, dass Eigenverbrauch hoch bleibt und Reststrom möglichst günstig bezogen wird
Wichtig: Nicht jedes Gebäude hat sofort Smart Meter an allen Stellen – aber 2026 ist genau der Zeitraum, in dem Smart-Meter-Rollout, dynamische Tarife und flexible Verbraucher zusammenwachsen.
TEIL 4: §14a ENWG – WAS SICH SEIT 2024 FÜR WALLBOX, WÄRMEPUMPE UND (TEILS) SPEICHER ÄNDERT
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen sich vom Netzbetreiber in Ausnahmesituationen „dimmen“ lassen, um lokale Netze vor Überlastung zu schützen. Der Netzbetreiber darf die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär reduzieren – gleichzeitig muss eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar bleiben, damit z. B. Wärmepumpen weiterlaufen und E-Autos weiterladen können. Der normale Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Das klingt im ersten Moment nach Einschränkung – ist aber 2026 in vielen Fällen ein Vorteil, weil die Regelung überhaupt erst ermöglicht, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen schneller und netzverträglich in die Fläche kommen. Zusätzlich sind mit §14a EnWG Netzentgeltreduzierungen verknüpft (je nach gewähltem Modul/Umsetzung).
Was heißt das fürs Mehrfamilienhaus?
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Wenn Sie Sammel- oder Mehrfach-Wallboxen planen, sollte §14a direkt mitgedacht werden (Dimensionierung, Lastmanagement, Steuerbarkeit)
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Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern (oder Quartierslösungen) profitieren besonders von sauberer Steuerlogik
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Ein Energiemanagementsystem kann verhindern, dass „unkontrolliertes Laden“ oder „unkontrolliertes Heizen“ den Eigenverbrauch verwässert oder unnötige Lastspitzen entstehen
TEIL 5: ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM (EMS) – DER ENTSCHEIDENDE BAUSTEIN FÜR PV IM MEHRFAMILIENHAUS
Ein EMS ist 2026 nicht nur „nice“, sondern oft der Schlüssel für:
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hohe Eigenverbrauchsquote im Gebäude
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saubere Steuerung von Wärmepumpe und Wallbox(en)
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sinnvolle Nutzung dynamischer Tarife (Reststrom günstig beziehen)
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netzfreundliches Verhalten im Sinne von §14a (Lastmanagement statt Chaos)
Was ein gutes EMS im Mehrfamilienhaus leisten sollte:
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Prioritätenlogik: erst Allgemeinstrom, dann definierte Verbraucher (z. B. Wärmepumpe), dann optional Wallboxen
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Transparente Mess- und Abrechnungsfähigkeit (wichtig für GGV/Mieterstrom)
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Zeit- und Preissteuerung (für dynamische Tarife)
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Skalierbarkeit: mehrere Zähler, mehrere Nutzer, klarer Datenfluss
Praxis-Hinweis: Viele Probleme entstehen nicht durch „zu wenig PV“, sondern durch fehlende Steuerung. Ein EMS macht aus PV + Netztarif + Verbrauchern ein System.
TEIL 6: PRAXISBEISPIEL (VEREINFACHT): SO KANN ES IN FREIBURG AUSSEHEN
Ein Mehrfamilienhaus mit PV auf dem Dach möchte:
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Allgemeinstromkosten senken
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teilnehmenden Mieterhaushalten günstigen PV-Strom anbieten
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in 1–2 Jahren ggf. Wallboxen nachrüsten
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perspektivisch dynamische Tarife nutzen, wenn Smart Meter verfügbar sind
Typisch sinnvolle Reihenfolge:
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PV-Anlage planen (möglichst „gebäudefähig“ dimensionieren, nicht nur minimal)
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Modell wählen: Für viele WEGs ist GGV der schnelle Start, weil Mieter ihren Lieferanten behalten können
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Mess- und Abrechnungskonzept festlegen (Dienstleister/Messstellenbetreiber einbinden)
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EMS vorsehen (mindestens vorbereiten, idealerweise direkt implementieren)
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Wallboxen/Wärmepumpe so planen, dass §14a und Lastmanagement von Anfang an passen
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Dynamischen Tarif für Reststrom prüfen, sobald iMSys verfügbar ist
Das Ergebnis: Höhere Eigenverbrauchsquote, bessere Planbarkeit, weniger Reibung im Betrieb.
TEIL 7: CHECKLISTE FÜR IHR PROJEKT (MIETERSTROM/GGV) IN FREIBURG UND SÜDBADEN
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Zielbild klären: Wollen Sie nur Allgemeinstrom senken oder auch Mieterhaushalte versorgen?
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Nutzerlogik klären: Freiwillige Teilnahme (GGV) oder Liefermodell (Mieterstrom)?
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Zähl- und Messkonzept festlegen: Welche Messstellen, welche Datenflüsse, welcher Messstellenbetreiber?
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Abrechnung festlegen: Wer rechnet ab, wie oft, und wie transparent für Mieter/WEG?
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§14a-Check: Gibt es (oder kommen) Wärmepumpe/Wallboxen/steuerbare Lasten? Steuerbarkeit, Lastmanagement, Dimensionierung.
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EMS-Konzept definieren: Prioritäten, Schnittstellen, Skalierung, Preissteuerung (dynamische Tarife).
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Kommunikation vorbereiten: Kurzes Info-Paket für Mieter (Vorteile, Freiwilligkeit, Vertragslogik, Datenschutz).
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Betrieb sichern: Ansprechpartner, Monitoring, Fehlerprozesse, Wartung.
FAQ (FÜR GOOGLE/FEATURED SNIPPETS)
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrommodell und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrommodell liefern Sie Strom als „Stromprodukt“ an Mieter und übernehmen mehr Lieferantenpflichten; dafür kann es einen Mieterstromzuschlag geben. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nutzen Bewohner PV-Strom im Gebäude freiwillig und behalten ihren Stromanbieter für den Reststrom; dafür ist das Modell in der Regel einfacher, hat aber keinen Mieterstromzuschlag.
Brauche ich für dynamische Stromtarife ein Smart Meter?
Ja. Für die Nutzung eines dynamischen Tarifs ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter / iMSys) erforderlich.
Was bedeutet §14a EnWG für Wallboxen und Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus?
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen seit 01.01.2024 steuerbar sein. Im Engpassfall darf der Netzbetreiber die Leistung temporär reduzieren, aber eine Mindestleistung von 4,2 kW muss verfügbar bleiben; Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Mit §14a sind außerdem Netzentgelt-Reduzierungen verknüpft.
WARUM DAS THEMA GERADE JETZT (2026) SO GUT FUNKTIONIERT
Weil sich drei Entwicklungen überlagern:
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PV im Mehrfamilienhaus wird durch neue Modelle wie GGV praktikabler
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Dynamische Stromtarife sind Pflichtangebot (seit 2025) und werden mit Smart Meter real nutzbar
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§14a schafft einen Rahmen, um Wärmepumpe und Wallbox netzverträglich zu integrieren
Wenn Sie das mit einem Energiemanagementsystem verbinden, wird aus „PV auf dem Dach“ ein echtes Gebäudestrom-Konzept.
CALL-TO-ACTION (FREUNDLICH, NICHT LAUT)
Wenn Sie in Freiburg oder Südbaden ein Mehrfamilienhaus (oder WEG) haben: Wir prüfen gern, welches Modell (Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) in Ihrer Konstellation am sinnvollsten ist – inklusive Messkonzept, Ablauf, grober Wirtschaftlichkeit und einer realistischen Roadmap für Wallbox/Wärmepumpe und Energiemanagement.