
Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend umbauen. Für private Solaranlagen auf dem Dach ist der wichtigste Punkt: Neue PV-Anlagen sollen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Was genau geplant ist, wer davon nicht betroffen ist und was das für Hausbesitzer in Freiburg und Südbaden bedeutet, fassen wir hier zusammen.
Stand: 9. Oktober 2026. Die Reform ist noch nicht beschlossen. Das Kabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 verabschiedet, der Bundestag berät ihn derzeit (Drucksache 21/7867). Einzelheiten können sich noch ändern – wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, bleiben nach dem Entwurf im heutigen EEG und behalten ihre feste Einspeisevergütung für 20 Jahre.
- Neue Anlagen ab 2027 sollen statt der festen Vergütung nur noch eine befristete Übergangszahlung für 36 Monate erhalten, danach wird der Strom zum Marktpreis verkauft.
- Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen.
- Eigenverbrauch bleibt unberührt: Strom, den Sie selbst nutzen oder in einem Speicher zwischenspeichern, ist von den Änderungen nicht betroffen – und genau dort liegt ohnehin der größte Vorteil einer PV-Anlage.
Was der Gesetzentwurf für neue Anlagen vorsieht
Übergangszahlung statt fester Einspeisevergütung
Bisher bekommen neue PV-Anlagen für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Satz, garantiert für 20 Jahre. Nach dem Regierungsentwurf soll das für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2027 entfallen. Stattdessen gibt es eine befristete Übergangszahlung, die bis zum Ende des 36. Monats nach Inbetriebnahme gezahlt wird. Sie liegt etwa einen Cent unter dem bisherigen Satz; im Entwurf sind rund 5,2 Cent pro kWh für Anlagen vorgesehen, die bis Ende Juli 2027 ans Netz gehen, danach sinkt der Wert halbjährlich leicht.
Die Übergangszahlung soll nicht für alle Anlagengrößen gelten. Die Grenze sinkt Jahr für Jahr:
| Inbetriebnahme | Übergangszahlung für Anlagen |
|---|---|
| 2027 | unter 50 kW |
| 2028 | unter 25 kW |
| 2029 und 2030 | unter 7 kW |
Danach: Direktvermarktung
Nach den 36 Monaten soll der eingespeiste Strom über einen Direktvermarkter zum Börsenwert verkauft werden. Für Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro kWh für bis zu vier Jahre vor. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt dann vom Strompreis an der Börse ab – und der ist gerade in sonnigen Mittagsstunden oft niedrig.
Einspeisung auf 50 Prozent begrenzt
Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen am Netzanschluss dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung einspeisen dürfen. Eine 10-kWp-Anlage dürfte also maximal 5 kW gleichzeitig ins Netz abgeben. Eigenverbrauch und Batteriespeicher werden dadurch nicht eingeschränkt; Balkonkraftwerke sind ausgenommen.
Balkonkraftwerke
Steckersolargeräte bis 2 kW sollen keine Übergangszahlung bekommen. Überschüssiger Strom würde – wie heute schon in der Praxis meist – ohne Vergütung ins Netz fließen.
Wer ist geschützt?
Für bestehende Anlagen ändert sich nach dem Entwurf nichts: Sie behalten ihre zugesicherte Vergütung für die gesamte Laufzeit. Das gilt auch für alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden. Aktuell (Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027) gelten diese Sätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Wichtig: Entscheidend ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht der Tag, an dem Sie den Auftrag unterschreiben. Zudem gilt seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) für neue Anlagen schon heute: In Zeiten mit negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung, der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür entsprechend.
Wo es Widerstand gibt
Der Entwurf ist umstritten. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 umfangreiche Änderungen gefordert: Die 50-Prozent-Grenze soll gestrichen werden, die Übergangszahlung soll länger und höher ausfallen – so lange, bis die Direktvermarktung kleiner Anlagen technisch und wirtschaftlich wirklich funktioniert. Für Anlagen unter 7 kW wünschen sich die Länder eine Abnahme durch den Netzbetreiber zum Marktwert.
Auch innerhalb der Koalition gibt es Klärungsbedarf, und bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 5. Oktober 2026 äußerten viele Sachverständige Kritik. Ob und wann der Bundestag das Gesetz endgültig beschließt, ist derzeit offen. Damit es wie geplant am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, muss außerdem die EU-Kommission zustimmen.
Was bedeutet das für Ihre PV-Anlage?
1. Eigenverbrauch ist der eigentliche Gewinn
Schon heute lohnt sich eine Solaranlage vor allem über den selbst verbrauchten Strom: Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet. Daran ändert die Reform nichts. Mit einem Stromspeicher, einer Wallbox oder einer Wärmepumpe nutzen Sie deutlich mehr Solarstrom selbst – und sind von Einspeiseregeln weniger abhängig. Auch die 50-Prozent-Grenze trifft Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und Speicher kaum, weil zur Mittagszeit ohnehin ein Teil des Stroms im Haus bleibt.
2. Was der Unterschied in Euro ausmacht
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Anlage speist im Jahr 4.000 kWh ins Netz ein. Mit der heutigen Vergütung von 7,70 Cent sind das rund 308 Euro pro Jahr, garantiert über 20 Jahre. Mit der geplanten Übergangszahlung von 5,2 Cent wären es in den ersten drei Jahren etwa 208 Euro – danach hängt der Erlös vom Börsenpreis ab. Wer noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich also planbare Einnahmen für zwei Jahrzehnte.
3. Wer 2026 noch ans Netz will, sollte jetzt planen
Bis Jahresende bleiben nur noch wenige Wochen. Ob Ihr Projekt es bis zum 31. Dezember 2026 schafft, hängt von Dachaufbau, Material und Montagetermin ab. Sprechen Sie uns am besten jetzt an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob es noch realistisch ist. Denken Sie auch daran, die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister einzutragen.
4. Kein Grund, die Pläne aufzugeben
Auch ohne feste Einspeisevergütung bleibt eine gut geplante PV-Anlage wirtschaftlich – entscheidend sind die richtige Größe, ein passender Speicher und ein hoher Eigenverbrauch. Genau darauf legen wir bei der Planung den Schwerpunkt.
Fazit
Die geplante EEG-Reform ist ein Einschnitt für neue Solaranlagen, aber kein Grund zur Panik: Bestehende Anlagen und alle, die noch 2026 ans Netz gehen, sind geschützt. Für spätere Anlagen wird der Eigenverbrauch noch wichtiger. Wie das Gesetz am Ende genau aussieht, entscheidet sich in den kommenden Wochen – wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Sie möchten wissen, was die Reform für Ihr Dach bedeutet? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – vom ersten Check bis zur Inbetriebnahme. Jetzt Beratung anfragen oder in zwei Minuten den Solar-Check starten.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 9. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


