
Viele der ersten Solaranlagen in Freiburg und Südbaden stammen aus der Mitte der 2000er-Jahre. Für sie stellt sich jetzt eine wichtige Frage: Was passiert mit der PV-Anlage nach 20 Jahren, wenn die feste Einspeisevergütung ausläuft? Für alle Anlagen, die 2006 in Betrieb gegangen sind, ist es am 31. Dezember 2026 so weit. Die gute Nachricht: Die Module produzieren meist weiter Strom, und Sie haben mehrere Möglichkeiten, ihn sinnvoll zu nutzen.
Stand: 13. Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf dem geltenden EEG 2023 sowie auf Informationen der Verbraucherzentrale und des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV).
Das Wichtigste in Kürze
- Ende der Förderung: Die EEG-Vergütung endet im 21. Betriebsjahr jeweils am 31. Dezember – für Anlagen aus 2006 also am 31.12.2026.
- Kein Abschalten nötig: Anlagen bis 100 kWp erhalten ab dem Folgetag automatisch eine Anschlussvergütung, längstens bis Ende 2032.
- Die Anschlussvergütung ist niedrig: Sie richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. 2025 lag der Jahresmarktwert bei 4,51 Cent pro kWh.
- Eigenverbrauch lohnt sich meist mehr: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Ein Stromspeicher erhöht diesen Anteil zusätzlich.
- Neuanlage als Alternative: Moderne Module liefern auf gleicher Fläche bis zu doppelt so viel Strom.
Wann endet die EEG-Vergütung genau?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert die Vergütung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Die Förderung endet deshalb immer zum Jahresende: Eine Anlage, die im März 2006 oder im November 2006 ans Netz ging, fällt in beiden Fällen zum 31. Dezember 2026 aus der festen Vergütung. Anlagen aus 2007 folgen Ende 2027.
Gerade die Anlagen aus dieser Zeit wurden fast immer als Volleinspeiser gebaut: Damals war die Einspeisevergütung deutlich höher als der Strompreis, also floss der gesamte Solarstrom ins Netz. Heute ist es umgekehrt – und genau daraus ergeben sich die Chancen für den Weiterbetrieb.
Option 1: Weiterbetrieb mit Volleinspeisung
Wenn Sie nichts unternehmen, läuft Ihre Anlage einfach weiter. Seit dem EEG 2021 gibt es für sogenannte ausgeförderte Anlagen eine Anschlussregelung, die mit dem Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032 verlängert wurde. Sie gilt für Anlagen bis 100 kWp; eine gesonderte Vereinbarung mit dem Netzbetreiber ist nicht nötig.
Die Höhe ergibt sich aus dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale, die die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr festlegen. Mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich diese Pauschale. Die Vergütung ist zudem auf 10 Cent pro kWh gedeckelt. Zum Vergleich: Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,51 Cent pro kWh.
Das Problem: Bei einer kleinen Anlage mit wenigen Kilowatt Leistung bleibt nach Abzug von Zählergebühren, Versicherung und gelegentlicher Wartung oft wenig oder gar nichts übrig. Die Verbraucherzentrale kommt in einem Rechenbeispiel für eine 2-kWp-Anlage mit Volleinspeisung sogar auf ein jährliches Minus.
Option 2: Umstieg auf Eigenverbrauch
Deutlich attraktiver ist es in den meisten Fällen, den Solarstrom selbst zu nutzen. Dafür wird die Anlage im Zählerschrank so umgeklemmt, dass der Strom zuerst ins Hausnetz fließt. Nur der Überschuss geht ins Netz und wird weiterhin mit der Anschlussvergütung bezahlt.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht für ein Vielfaches des Marktwerts beim Energieversorger einkaufen. Laut Verbraucherzentrale kostet die Umstellung durch einen Elektrofachbetrieb ab etwa 200 Euro; muss der Zählerschrank modernisiert werden, wird es entsprechend teurer. Für die Wirtschaftlichkeit zählt vor allem der absolute Eigenverbrauch in Kilowattstunden, nicht der Prozentwert.
Was Sie beim Umstieg beachten müssen
- Der Wechsel von Voll- auf Überschusseinspeisung muss dem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden.
- Ein gültiger, geeichter Zähler ist Voraussetzung für den Weiterbetrieb; über Änderungen am Messkonzept entscheidet der Messstellenbetreiber, meist der Netzbetreiber.
- Steuerlich ist der Weiterbetrieb für die meisten Privathaushalte unkompliziert: Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit 2022 von der Einkommensteuer befreit.
Option 3: Stromspeicher und weitere Verbraucher ergänzen
Eine Ü20-Anlage erzeugt den meisten Strom mittags – dann, wenn im Haushalt oft niemand zu Hause ist. Mit einem Stromspeicher verschieben Sie den Solarstrom in den Abend und erhöhen Ihren Eigenverbrauch spürbar. Ob sich ein Speicher bei einer kleinen Altanlage rechnet, hängt von Leistung, Verbrauch und Zustand der Anlage ab; Anhaltspunkte liefert unser Beitrag Stromspeicher 2026: Lohnt sich ein Speicher bei 10 kWp?
Auch eine Wallbox für das E-Auto oder eine Wärmepumpe können den Solarstrom tagsüber sinnvoll aufnehmen. Wer zusätzlich Wert auf Versorgungssicherheit legt: Mit passenden Komponenten ist eine automatische Notstromumschaltung möglich.
Option 4: Erneuern oder erweitern
Module und Wechselrichter haben sich in 20 Jahren enorm weiterentwickelt. Neue Module liefern auf derselben Dachfläche bis zu doppelt so viel Strom wie die Technik von 2006. Ein häufiger Schwachpunkt alter Anlagen ist zudem der Wechselrichter, der oft schon einmal getauscht wurde oder kurz vor dem Ausfall steht.
Ersetzen Sie die alte Anlage durch eine neue, gilt diese rechtlich als Neuanlage. Hier lohnt ein Blick auf den Kalender: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, erhalten noch die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre (aktuell 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp). Für Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung, die feste Vergütung abzuschaffen. Was genau vorgesehen ist, lesen Sie in unserem Beitrag EEG 2027: Aus für die Einspeisevergütung?
Eine Erneuerung ist auch dann sinnvoll, wenn ohnehin eine Dachsanierung ansteht oder bisher ungenutzte Dachflächen belegt werden können. Bei einem kostenlosen Vor-Ort-Termin erstellen wir per Drohnenflug ein 3D-Modell Ihres Daches und zeigen, wie viel Leistung heute darauf möglich ist.
Checkliste für Ü20-Betreiber
- Inbetriebnahmejahr prüfen: Steht im Netzbetreibervertrag oder in den Jahresabrechnungen.
- Anlagenzustand prüfen lassen: Mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistung sollten vor der Entscheidung kontrolliert werden. Als Betreiber sind Sie für die Sicherheit verantwortlich.
- Eigenverbrauch abschätzen: Wie viel Strom verbrauchen Sie tagsüber? Kommen E-Auto oder Wärmepumpe hinzu?
- Versicherung klären: Die Anlage sollte bei Gebäude- und Haftpflichtversicherung angemeldet sein.
- Meldungen nicht vergessen: Änderungen an Einspeiseart, Technik oder eine Stilllegung müssen ins Marktstammdatenregister.
| Option | Aufwand | Geeignet, wenn … |
|---|---|---|
| Volleinspeisung weiter | keiner | Anlage technisch einwandfrei, Umbau nicht sinnvoll |
| Eigenverbrauch | Umklemmen, Meldung | tagsüber relevanter Stromverbrauch im Haus |
| Eigenverbrauch + Speicher | Speicher, ggf. Zählerschrank | hoher Verbrauch abends, E-Auto oder Wärmepumpe |
| Neuanlage | Neuplanung und Montage | alte Technik, Dachsanierung oder freie Dachflächen |
Fazit: Die PV-Anlage nach 20 Jahren weiter nutzen
Das Ende der EEG-Vergütung ist für Ü20-Anlagen kein Grund zum Abschalten. Wer weiter voll einspeist, bekommt bis Ende 2032 eine Anschlussvergütung, die allerdings niedrig ausfällt. In den meisten Fällen bringt der Umstieg auf Eigenverbrauch – idealerweise mit Speicher – deutlich mehr. Ist die Technik in die Jahre gekommen, kann eine neue Photovoltaikanlage die bessere Wahl sein, besonders wenn sie noch 2026 ans Netz geht.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 13. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


