
Die Heizsaison beginnt, und viele Hausbesitzer in Freiburg und Südbaden fragen sich, ob sie ihre Heizung mit Strom vom eigenen Dach betreiben können. Eine Wärmepumpe mit Photovoltaik ist dafür die naheliegende Kombination: Die PV-Anlage erzeugt Strom, die Wärmepumpe macht daraus ein Vielfaches an Wärme. Wie viel Solarstrom tatsächlich in die Heizung fließt, worauf es bei Steuerung, Zähler und Netzentgelt ankommt und welche Förderung derzeit gilt, lesen Sie hier.
Stand: 16. Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf Informationen der Verbraucherzentralen, der KfW (Heizungsförderung, angepasst zum 21. Juli 2026) und dem aktuellen Stand der EEG-Novelle.
Das Wichtigste in Kürze
- Realistische Erwartung: Ohne Speicher deckt eine PV-Anlage im Einfamilienhaus laut Verbraucherzentrale etwa 20 bis 30 Prozent des gesamten Strombedarfs von Haushalt und Wärmepumpe, mit Batteriespeicher bis zu 40 Prozent.
- Der Winter bleibt die Grenze: Die meiste Heizwärme wird gebraucht, wenn die Sonne am wenigsten liefert. Ein Speicher hilft über die Nacht, aber nicht über Wochen.
- Steuerung macht den Unterschied: Über SG-Ready oder ein Energiemanagement nutzt die Wärmepumpe Solarüberschüsse gezielt, zum Beispiel für Warmwasser.
- § 14a EnWG: Neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW gelten als steuerbar und erhalten dafür ein reduziertes Netzentgelt.
- Förderung: Die KfW bezuschusst den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe mit bis zu 80 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027.
Warum Wärmepumpe und Photovoltaik gut zusammenpassen
Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und braucht Strom nur für den Antrieb. Solarstrom vom eigenen Dach ist dafür ideal: Jede Kilowattstunde, die die Wärmepumpe direkt aus der Photovoltaikanlage bezieht, müssen Sie nicht aus dem Netz kaufen.
Umgekehrt verbessert die Wärmepumpe die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage. Sie erhöht den Anteil des Solarstroms, den Sie selbst verbrauchen – und genau dieser Eigenverbrauch wird wichtiger, weil die Vergütung für eingespeisten Strom sinkt. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, dass der Eigenverbrauch möglichst nicht unter 30 Prozent der PV-Erzeugung liegen sollte.
Wie viel Solarstrom fließt wirklich in die Heizung?
Eine PV-Anlage erzeugt den Großteil ihres Stroms von Frühjahr bis Herbst, die Wärmepumpe braucht dagegen im Dezember und Januar am meisten. Laut Verbraucherzentrale Hamburg kommt ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage ohne Speicher deshalb meist auf einen Autarkiegrad von etwa 20 bis 30 Prozent – bezogen auf Haushalts- und Wärmepumpenstrom zusammen. Mit einem Batteriespeicher sind bis zu 40 Prozent möglich, bei sehr gut gedämmten Häusern mit niedrigem Verbrauch auch mehr als 60 Prozent.
Ein Stromspeicher verschiebt Solarstrom vom Tag in den Abend und die Nacht. Der Wärmepumpe hilft das vor allem in Nächten nach sonnigen Tagen. Einen Speicher, der Sommerstrom für den Winter aufhebt, gibt es für Einfamilienhäuser nicht. Vollständig mit eigenem Solarstrom heizen lässt sich ein Haus deshalb nicht – einen spürbaren Teil der Heizkosten können Sie aber einsparen.
Wo die Kombination besonders viel bringt
- Warmwasser: Es wird das ganze Jahr gebraucht, also auch im Sommer, wenn reichlich Solarstrom vorhanden ist.
- Übergangszeit: Im Frühjahr und Herbst ist der Heizbedarf geringer, während die PV-Anlage tagsüber schon oder noch gute Erträge liefert.
Steuerung: SG-Ready und Energiemanagement
Damit die Wärmepumpe dann läuft, wenn die Sonne scheint, braucht sie eine Verbindung zur PV-Anlage. Viele Wärmepumpen bieten dafür eine SG-Ready-Schnittstelle. Meldet die Anlage einen Solarüberschuss, hebt die Wärmepumpe die Temperatur im Warmwasser- oder Pufferspeicher an. So wird Wärme auf Vorrat erzeugt.
Ein Energiemanagementsystem geht einen Schritt weiter: Es verteilt den Solarstrom nach Prioritäten auf Haushalt, Wärmepumpe, Batteriespeicher und gegebenenfalls eine Wallbox. Wichtig ist, dass Wechselrichter, Speicher und Wärmepumpe zueinander passen. Das klären wir bei der Planung, bevor Komponenten bestellt werden.
Vorlauftemperatur senken
Je weniger Strom die Wärmepumpe braucht, desto größer ist der Anteil, den die PV-Anlage abdecken kann. Ein wichtiger Hebel ist die Vorlauftemperatur: Laut Verbraucherzentrale steigt der Stromverbrauch um rund 4 Prozent pro Grad. Größere Heizkörper, eine angepasste Heizkurve und ein hydraulischer Abgleich helfen, die Temperatur zu senken.
Zähler, Tarif und § 14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW elektrischer Anschlussleistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei Bedarf vorübergehend begrenzen, bei Anlagen bis 11 kW auf 4,2 kW. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt. Zur Wahl stehen drei Module (Angaben laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Stand 12. Februar 2026):
| Modul | Entlastung | Eigener Zähler |
|---|---|---|
| Modul 1 | pauschale Reduzierung, etwa 110 bis 180 Euro pro Jahr | nicht nötig |
| Modul 2 | Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 Prozent reduziert | erforderlich |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt, nur zusammen mit Modul 1 | nicht nötig |
Für die Kombination mit Photovoltaik ist die Zählerfrage entscheidend. Ein eigener Wärmepumpenzähler ermöglicht Modul 2 oder einen Wärmepumpentarif. Damit die Wärmepumpe trotzdem Solarstrom nutzen kann, wird häufig eine Kaskadenschaltung eingesetzt: Der Hauptzähler erfasst Netzbezug und Einspeisung, ein Unterzähler misst nur den Verbrauch der Wärmepumpe. Der Netzbetreiber muss diesem Messkonzept zustimmen, und für den zweiten Zähler fällt eine zusätzliche Grundgebühr an. Mehr zu den Modulen lesen Sie in unserem Beitrag § 14a EnWG: Wärmepumpe, Wallbox & Speicher richtig anmelden.
Förderung für die Wärmepumpe: Was aktuell gilt
Für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden gibt es Zuschüsse der KfW (Programm 458). Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Sätze:
- Grundförderung: 30 Prozent.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige fossile Heizung austauschen. Ab 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte; bei Antragstellung ab 1. August 2028 entfällt er.
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro.
- Obergrenze: insgesamt bis zu 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent.
- Förderfähige Kosten: bis zu 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus; der Betrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte den Zeitplan im Blick behalten: Bei Antragstellung bis Ende Januar 2027 gilt noch der volle Klimageschwindigkeitsbonus. Den Antrag stellen Sie über das Kundenportal „Meine KfW“. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was die EEG-Reform für die Kombination bedeutet
PV-Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, erhalten noch die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre (derzeit 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp). Für neue Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung, die feste Vergütung durch eine befristete Übergangszahlung zu ersetzen und die Einspeisung neuer Dachanlagen unter 100 kW auf 50 Prozent der Leistung zu begrenzen. Beschlossen ist das noch nicht: Nach Branchenangaben vom 15. Oktober 2026 wird der Bundestag voraussichtlich erst im November abstimmen.
Für Sie heißt das: Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto weniger hängt die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage von den Einspeiseregeln ab. Eine Wärmepumpe ist dafür ein wichtiger Baustein. Mehr dazu im Beitrag EEG 2027: Aus für die Einspeisevergütung?
Checkliste: Wärmepumpe mit Photovoltaik planen
- Heizbedarf und Vorlauftemperatur klären: Davon hängen Größe und Stromverbrauch der Wärmepumpe ab.
- Dach prüfen: Fläche, Ausrichtung und Verschattung entscheiden über den Solarertrag. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin erstellen wir per Drohnenflug ein 3D-Modell Ihres Daches.
- Steuerung festlegen: SG-Ready, Energiemanagement und gegebenenfalls ein Batteriespeicher sollten von Anfang an zusammen geplant werden.
- Zähler- und Tarifkonzept wählen: Modul 1, 2 oder 3 nach § 14a EnWG, eventuell mit Kaskadenschaltung – abgestimmt mit dem Netzbetreiber.
- Förderung rechtzeitig beantragen: Die Sätze der KfW sinken ab Februar 2027 schrittweise.
- Anmeldungen erledigen: Wärmepumpe beim Netzbetreiber, PV-Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
Fazit
Eine Wärmepumpe mit Photovoltaik ist eine sinnvolle Kombination, solange die Erwartungen stimmen: Im Sommer und in der Übergangszeit deckt der Solarstrom einen großen Teil von Warmwasser und Heizung, im Winter bleibt das Netz die wichtigste Quelle. Mit guter Steuerung und passender Zählerlösung holen Sie das Maximum heraus – und wer die Förderung nutzen will, sollte den Antrag nicht aufschieben.
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Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 16. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.


