
Ob Handwerksbetrieb in Emmendingen, Weingut am Kaiserstuhl oder Bürogebäude in Freiburg: Viele Unternehmen in Südbaden haben große Dachflächen und verbrauchen tagsüber viel Strom. Genau das macht Photovoltaik für Gewerbe so interessant. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum sich Solarstrom im Betrieb oft besonders gut rechnet, welche PV-Pflicht in Baden-Württemberg gilt, welche Abschreibungen möglich sind und was die geplante EEG-Reform 2027 für Gewerbeanlagen bedeutet.
Stand: 30. Oktober 2026. Die EEG-Reform 2027 ist noch nicht beschlossen. Die ursprünglich für Mitte Oktober geplante Abstimmung im Bundestag hat nicht stattgefunden; die Branche erwartet sie nun in der Woche vom 9. bis 13. November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigenverbrauch ist der Schlüssel: Betriebe brauchen ihren Strom meist dann, wenn die Sonne scheint. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt eingekauften Netzstrom.
- PV-Pflicht in Baden-Württemberg: Sie gilt für neue Nichtwohngebäude, für grundlegende Dachsanierungen und für neue offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen.
- Abschreibung: Für Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung möglich.
- EEG 2027: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, bleibt nach dem Entwurf im heutigen EEG. Danach soll es für neue Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr geben.
- Speicher, Ladepunkte und Wärmepumpe erhöhen den Eigenverbrauch zusätzlich.
Warum Photovoltaik für Gewerbe besonders gut passt
In einem Einfamilienhaus fällt der höchste Stromverbrauch oft auf den Abend, wenn die PV-Anlage kaum noch Strom liefert. In vielen Betrieben ist es umgekehrt: Maschinen, Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und IT laufen tagsüber – also genau dann, wenn auf dem Dach Strom erzeugt wird. Dadurch kann ein großer Teil des Solarstroms direkt im Betrieb verbraucht werden.
Das ist wirtschaftlich entscheidend. Für eingespeisten Strom erhalten neue Anlagen zwischen 40 und 100 kWp bei Teileinspeisung derzeit nur 5,44 Cent pro kWh (Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027). Strom, den Sie selbst nutzen, ersetzt dagegen Strom aus dem Netz, für den Sie deutlich mehr bezahlen. Hinzu kommt: Hallendächer, Flachdächer und Dächer mit Trapezblech bieten oft viel zusammenhängende Fläche, die sich gut mit Modulen belegen lässt.
PV-Pflicht in Baden-Württemberg: Was für Betriebe gilt
Baden-Württemberg war das erste Bundesland mit einer Photovoltaik-Pflicht. Für Unternehmen sind drei Fälle relevant:
- Neubau von Nichtwohngebäuden: Pflicht seit 1. Januar 2022. Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Bauantragsunterlagen bei der Baurechtsbehörde.
- Grundlegende Dachsanierung: Pflicht für Sanierungen, deren Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 beginnen – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Gewerbegebäude handelt.
- Neue offene Parkplätze: Ab 35 Stellplätzen muss über der geeigneten Parkfläche eine PV-Anlage errichtet werden.
In der Regel müssen mindestens 60 Prozent der für die Solarnutzung geeigneten Dachfläche belegt werden. Als geeignet gelten Flachdächer bis 20 Grad Neigung sowie nach Osten, Süden oder Westen ausgerichtete Schrägdächer zwischen 20 und 60 Grad mit mindestens 20 m² zusammenhängender Fläche. Die Pflicht kann ersatzweise auch über PV-Flächen an anderen Außenflächen oder über Solarthermie erfüllt werden. Für besondere Härtefälle, etwa bei unverhältnismäßig hohen Netzanschlusskosten, gibt es Ausnahmen auf Antrag.
Unser Tipp: Steht bei Ihrer Halle ohnehin eine Dachsanierung an, sollten Sie die PV-Anlage von Anfang an mitplanen. So lassen sich Gerüst, Dachaufbau und Montage sinnvoll aufeinander abstimmen.
Abschreibung: Was steuerlich möglich ist
Eine gewerblich genutzte PV-Anlage ist steuerlich ein bewegliches Wirtschaftsgut. Üblich ist eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, also eine lineare Abschreibung von 5 Prozent pro Jahr. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm (verkündet am 18. Juli 2025) gibt es zusätzliche Möglichkeiten:
- Degressive Abschreibung: Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, sind bis zum Dreifachen der linearen AfA möglich, höchstens 30 Prozent pro Jahr. Bei 20 Jahren Nutzungsdauer sind das 15 Prozent.
- Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Kleinere und mittlere Betriebe können bei Erfüllung der Voraussetzungen, unter anderem einer Gewinngrenze, zusätzlich bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten Jahren abschreiben.
Welche Kombination für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, hängt von Ihrer Gewinnsituation ab und sollte mit Ihrer Steuerberatung geklärt werden. Mehr zu Amortisation und Steuern lesen Sie im Beitrag PV-Anlage: Amortisation, Steuern und Abschreibung.
EEG 2027: Was die Reform für Gewerbeanlagen bedeutet
Nach heutigem EEG erhalten Anlagen bis 100 kW eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle (Bundestags-Drucksache 21/7867) sieht für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2027 grundlegende Änderungen vor:
- Statt fester Vergütung soll es eine Übergangszahlung für 36 Monate geben, im Entwurf rund 5,2 Cent pro kWh.
- Diese Zahlung soll 2027 nur für Anlagen unter 50 kW gelten, 2028 nur noch unter 25 kW und 2029 und 2030 nur unter 7 kW. Größere Anlagen müssten ihren Strom direkt vermarkten.
- Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen.
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 deutliche Änderungen gefordert, und auch die Koalitionsfraktionen verhandeln noch. Zudem muss die EU-Kommission zustimmen. Fest steht nach dem Entwurf aber: Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung. Ob das für Ihr Projekt noch realistisch ist, hängt von Größe, Dach und Netzanschluss ab. Alle Details finden Sie in unserem Beitrag EEG 2027: Aus für die Einspeisevergütung?
Für Betriebe ist die Konsequenz klar: Die Anlage sollte auf den eigenen Verbrauch ausgelegt werden und nicht auf maximale Einspeisung. Wer einen hohen Eigenverbrauch hat, ist von der Reform deutlich weniger betroffen.
Eigenverbrauch erhöhen: Speicher, Ladepunkte und Wärme
Stromspeicher
Ein Stromspeicher nimmt Überschüsse aus der Mittagszeit auf und gibt sie in den frühen Morgen- oder Abendstunden wieder ab, etwa für Schichtbeginn, Kühlung oder Beleuchtung. Er kann außerdem helfen, kurze Lastspitzen zu glätten.
Ladepunkte für Firmenfahrzeuge
Firmenwagen, Transporter oder E-Autos von Mitarbeitenden stehen tagsüber oft auf dem Hof. Eine Wallbox mit Überschussladen nutzt genau dann den Solarstrom vom eigenen Dach.
Wärmepumpe und Klimatisierung
Auch eine Wärmepumpe oder eine Klimaanlage für Büro und Verkaufsraum lässt sich mit Solarstrom betreiben. Gerade die Kühlung im Sommer fällt zeitlich gut mit hohen PV-Erträgen zusammen.
Notstrom
Für Betriebe mit Kühlung, Server oder Kassensystem kann eine automatische Notstromumschaltung sinnvoll sein. Bei einem Stromausfall versorgen PV-Anlage und Speicher dann ausgewählte Verbraucher weiter.
So läuft die Planung einer Gewerbeanlage ab
- Verbrauch verstehen: Grundlage sind Ihre Stromrechnungen und, wenn vorhanden, der Lastgang. Daraus ergibt sich, wann im Betrieb wie viel Strom gebraucht wird.
- Dach vermessen: Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin vermessen wir Ihr Dach per Drohnenflug und erstellen ein 3D-Modell für die Modulbelegung.
- Dach und Statik prüfen: Bei Hallendächern sollten Tragfähigkeit und Zustand der Dachhaut vorab geklärt werden.
- Netzanschluss klären: Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet. Je nach Größe kann die Prüfung des Netzanschlusses etwas Zeit brauchen.
- Montage und Inbetriebnahme: Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag PV-Anlage anmelden 2026.
Wir setzen dabei auf bewährte Komponenten, unter anderem von Huawei, Sungrow, Kostal, Aiko und Trina Solar. Mit rund 500 installierten PV-Anlagen im Raum Freiburg kennen wir die Gegebenheiten vor Ort – mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik in Freiburg.
Fazit
Photovoltaik passt zu vielen Gewerbebetrieben besonders gut, weil Stromerzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenfallen. Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg, die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und die anstehende EEG-Reform machen eine sorgfältige Planung jetzt besonders wichtig. Entscheidend ist eine Anlage, die zu Ihrem Verbrauch passt.
Sie möchten wissen, was Photovoltaik für Ihren Betrieb leisten kann? Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung an oder machen Sie den Solar-Check. Allgemeine Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Photovoltaik.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 30. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


