
Der Herbst ist die Zeit, in der viele Hausbesitzer ihre Projekte für das kommende Jahr planen – und ganz oben auf der Liste steht oft das Dach. Wer in Baden-Württemberg eine Dachsanierung mit Photovoltaik verbindet, erfüllt nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern spart auch Gerüst, Planungsaufwand und Wege. In diesem Ratgeber erklären wir, wann die PV-Pflicht bei einer Dachsanierung greift, wie groß die Anlage mindestens sein muss und in welcher Reihenfolge Sie Dachdecker und Solarteur am besten einplanen.
Das Wichtigste in Kürze
- PV-Pflicht bei Dachsanierung: In Baden-Württemberg gilt sie, wenn die Bauarbeiten am Dach ab dem 1. Januar 2023 begonnen haben.
- Auslöser: Die Dacheindeckung oder Abdichtung wird vollständig erneuert. Die Reparatur eines kurzfristig eingetretenen Schadens, etwa nach einem Sturm, zählt nicht.
- Umfang: Mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche oder pauschal 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche.
- Nachweis: Spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung bei der unteren Baurechtsbehörde, über die Registrierung im Marktstammdatenregister.
- Praxis-Tipp: Dach und PV-Anlage gemeinsam planen – das spart ein zweites Gerüst und vermeidet spätere Eingriffe in die neue Dachhaut.
Wann greift die PV-Pflicht bei einer Dachsanierung?
Grundlage ist das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 23 KlimaG BW) zusammen mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO). Eine grundlegende Dachsanierung liegt vor, wenn beim Steildach die Eindeckung oder beim Flachdach die Abdichtung vollständig erneuert wird. Das gilt auch dann, wenn Sie vorhandene Ziegel wiederverwenden. Lattung und Schalung müssen dafür nicht ausgetauscht werden.
Nicht erfasst ist die Reparatur von Schäden, die kurzfristig eingetreten sind – typisches Beispiel ist ein Sturmschaden. Maßgeblich für den Stichtag ist der tatsächliche Beginn der Arbeiten am Dach. Planung, Gerüstbau oder Abschlagszahlungen gelten nach Angaben des Landes grundsätzlich noch nicht als Baubeginn.
Welche Dachflächen gelten als geeignet?
Nicht jede Dachfläche muss belegt werden. Nach dem Standardnachweis gilt eine Dachfläche als geeignet, wenn sie
- mindestens 20 Quadratmeter zusammenhängend groß ist und
- entweder bis zu 20 Grad geneigt ist (Flachdach) oder
- bei 20 bis 60 Grad Neigung nach Osten, Westen oder in eine Richtung dazwischen über Süden ausgerichtet ist.
Reine Norddächer fallen damit in der Regel heraus. Für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche gilt die Pflicht nicht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt es keine pauschale Ausnahme – hier werden Denkmalschutz und Klimaschutz im Einzelfall abgewogen.
Wie groß muss die PV-Anlage sein?
Für die Mindestgröße gibt es zwei Wege, die Sie frei wählen können:
| Nachweisweg | Anforderung |
|---|---|
| Standardnachweis | 60 Prozent der geeigneten Dachflächen mit Solarmodulen belegen |
| Pauschalnachweis | 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche (Gebäudegrundriss inklusive Dachüberstand) |
| Erweiterter Nachweis | 75 Prozent der geeigneten Teildachflächen, mit Dachplan eines Entwurfsverfassers |
Ein Rechenbeispiel zum Pauschalnachweis: Hat Ihr Haus einen Grundriss von 120 Quadratmetern einschließlich Dachüberstand, sind mindestens 120 × 0,06 = 7,2 kWp nötig. Der Pauschalnachweis ist für viele Einfamilienhäuser der einfachste Weg, weil keine detaillierte Flächenberechnung nötig ist.
Wichtig: Die Pflicht beschreibt nur das Minimum. Wirtschaftlich ist es meist sinnvoll, die Anlage am Stromverbrauch zu orientieren – vor allem, wenn eine Wärmepumpe oder ein E-Auto dazukommt oder geplant ist. Statt Photovoltaik ist auch eine Solarthermieanlage möglich; dabei entspricht 1 kWp PV-Leistung 5,5 Quadratmetern Kollektorfläche.
Ausnahmen und Befreiung
Eine Befreiung ist möglich, wenn die Pflicht im Einzelfall unzumutbar wäre. Bei einer Dachsanierung ist das unter anderem dann der Fall, wenn die Kosten für Netzanschluss und sonstige Systemkosten mehr als 70 Prozent der übrigen Anlagenkosten ausmachen. Hohe Kosten allein reichen für eine sogenannte unbillige Härte aber nicht aus; weitere Umstände müssen hinzukommen und nachgewiesen werden. Die Befreiung muss beantragt werden – klären Sie das früh mit der unteren Baurechtsbehörde Ihrer Gemeinde.
Nachweis: Was Sie nach der Sanierung tun müssen
Die PV-Anlage selbst ist verfahrensfrei, eine Baugenehmigung brauchen Sie dafür in der Regel nicht. Den Nachweis führen Sie spätestens zwölf Monate nach Fertigstellung gegenüber der unteren Baurechtsbehörde. Als Beleg dient die Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister. Wie Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung ablaufen, lesen Sie in unserem Ratgeber PV-Anlage anmelden 2026.
Dachsanierung und Photovoltaik richtig kombinieren
1. Frühzeitig gemeinsam planen
Die meisten Probleme entstehen, wenn Dachdecker und Solarteur nacheinander statt miteinander planen. Klären Sie vorab, wo Dachhaken oder Befestigungspunkte sitzen, wo Kabel ins Haus geführt werden und wo Dachfenster, Gauben oder Kamine die Belegung einschränken. Wir erstellen beim kostenlosen Vor-Ort-Termin mit Drohnenflug ein 3D-Modell Ihres Dachs, auf dessen Basis sich Belegung und Anschlusspunkte genau abstimmen lassen.
2. Ein Gerüst für beide Gewerke
Wenn Dach und PV-Anlage im selben Zeitraum entstehen, kann das Gerüst für beide Arbeiten genutzt werden. Das spart Kosten und Zeit. Außerdem müssen Sie die neue Dachhaut später nicht noch einmal öffnen.
3. Speicher und Verbraucher mitdenken
Weil die Einspeisung für neue Anlagen immer weniger Geld bringt, entscheidet der Eigenverbrauch über die Wirtschaftlichkeit. Ein Stromspeicher verschiebt Solarstrom in den Abend; auf Wunsch planen wir eine automatische Notstromumschaltung mit ein. Auch Leitungswege für eine spätere Wallbox oder Wärmepumpe lassen sich während der Sanierung leichter vorbereiten.
4. Dämmung und Förderung beachten
Wird das Dach im Zuge der Sanierung gedämmt, kann die Dämmung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) bezuschusst werden. Die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 15 Prozent. Den zusätzlichen Bonus von 5 Prozent für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es seit dem 21. Juli 2026 nur noch für den Teil der Investition oberhalb von mindestens 30.000 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Einen Überblick über Programme für Solaranlagen finden Sie in unserem Beitrag Photovoltaik Förderung. Stand: 6. November 2026.
Zeitpunkt: Was die EEG-Reform 2027 bedeutet
Nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle sollen Anlagen, die noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre behalten. Für spätere Anlagen ist unter anderem eine dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent der Leistung bei Dachanlagen unter 100 kW vorgesehen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht; die 2. und 3. Lesung im Bundestag wird für Mitte November 2026 erwartet. Für eine Dachsanierung, die erst 2027 startet, heißt das: Planen Sie die PV-Anlage von Anfang an auf hohen Eigenverbrauch aus. Den aktuellen Stand lesen Sie in unserem Beitrag EEG 2027: Aus für die Einspeisevergütung?
Unser Rat: Sehen Sie die PV-Pflicht nicht als Zusatzkosten, sondern als Anlass, Dach und Energieversorgung in einem Zug zu modernisieren. Eine neue Dachhaut hält Jahrzehnte – die Solaranlage darauf ebenfalls.
Häufige Fragen
Gilt die PV-Pflicht auch, wenn nur einzelne Ziegel getauscht werden?
Nein. Entscheidend ist die vollständige Erneuerung der Eindeckung oder Abdichtung. Reparaturen an einzelnen Stellen lösen die Pflicht nicht aus.
Muss ich bei einer Dachsanierung auch einen Speicher einbauen?
Nein, die Pflicht bezieht sich nur auf die Solaranlage. Ein Speicher ist freiwillig, erhöht aber in vielen Haushalten den Eigenverbrauch deutlich.
Wer kontrolliert die Pflicht?
Zuständig ist die untere Baurechtsbehörde, also je nach Ort das Baurechtsamt der Stadt oder das Landratsamt.
Ihre Dachsanierung mit Photovoltaik planen
Wir haben rund 500 PV-Anlagen im Raum Freiburg installiert und stimmen Belegung, Wechselrichter und Speicher auf Ihr Dach und Ihren Verbrauch ab. Sie planen eine Dachsanierung und möchten die Photovoltaik-Anlage gleich mitdenken? Fragen Sie Ihre kostenlose Beratung an oder prüfen Sie im Solar-Check, wie viel Strom Ihr Dach erzeugen kann. Mehr zu unserer Arbeit vor Ort finden Sie unter Photovoltaik in Freiburg.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 6. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zur PV-Pflicht erteilt die zuständige untere Baurechtsbehörde.


