
Wer seit Frühjahr 2025 eine Solaranlage ans Netz bringt, stößt fast immer auf dieselbe Frage: Warum darf meine Anlage nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen? Die Antwort liegt im Solarspitzengesetz. Es soll das Stromnetz an sonnigen Mittagen entlasten, an denen sehr viel Solarstrom gleichzeitig ins Netz fließt. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Regeln für neue PV-Anlagen gelten, was sich für bestehende Anlagen ändert und wie Hausbesitzer in Freiburg und Südbaden die Auswirkungen klein halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 25. Februar 2025 gelten neue Regeln für PV-Anlagen über 2 kWp, die ab diesem Tag in Betrieb gehen.
- 60-Prozent-Regel: Ohne intelligentes Messsystem und Steuereinrichtung darf die Anlage höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.
- Negative Strompreise: In diesen Zeiten gibt es für neue Anlagen keine Einspeisevergütung. Die Zeiten werden an den 20-jährigen Vergütungszeitraum angehängt.
- Bestandsanlagen sind nicht betroffen, können aber freiwillig wechseln.
- Eigenverbrauch und Speicher sorgen dafür, dass die Begrenzung im Alltag nur selten greift.
Was regelt das Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten und hat unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Messstellenbetriebsgesetz geändert. Der Hintergrund: An sonnigen Tagen erzeugen Millionen Solaranlagen zur Mittagszeit mehr Strom, als gerade gebraucht wird. Die Börsenstrompreise fallen dann teilweise unter null, und die Netze geraten an ihre Grenzen. Das Gesetz setzt deshalb Anreize, Solarstrom dann zu nutzen oder zu speichern, wenn er im Überfluss vorhanden ist, statt ihn ungesteuert einzuspeisen.
Für private Dachanlagen sind vor allem zwei Regeln wichtig: die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent und der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen.
Die 60-Prozent-Regel im Detail
Neue PV-Anlagen über 2 kWp, die noch kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuereinrichtung haben, dürfen am Netzanschlusspunkt höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Bei einer Anlage mit 10 kWp sind das maximal 6 kW gleichzeitig.
Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen Leistung und Strommenge: Begrenzt wird nur die Spitze, die in einem Moment ins Netz fließt. Erzeugt Ihre Anlage mittags 9 kW und verbrauchen Sie im Haus gerade 3 kW, gehen 6 kW ins Netz – die Grenze ist eingehalten, nichts geht verloren. Abgeregelt wird erst, wenn Erzeugung minus Eigenverbrauch über der Grenze liegt.
Die Begrenzung ist als Übergangslösung gedacht. Sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung eingebaut ist, entfällt sie.
Wie viel Ertrag kostet die Begrenzung?
Die Verbraucherzentrale Hamburg und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) verweisen auf Simulationen der HTW Berlin. Danach verliert eine Anlage ohne Speicher und mit Volleinspeisung je nach Ausrichtung zwischen 1,1 Prozent (Ost-West) und rund 9 Prozent (Süd) ihres Jahresertrags. Anlagen mit Batteriespeicher und Eigenverbrauch im Haus erreichen die Grenze laut DGS in der Praxis nur selten, die Verluste fallen entsprechend gering aus.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist. Bei Anlagen unter 100 kW greift diese Regel allerdings erst, wenn sie mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind.
Ganz verloren ist die Vergütung nicht: Die betroffenen Zeiten werden an das Ende des regulären 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt. Für den Strom, den Sie selbst verbrauchen, spielt die Regel ohnehin keine Rolle – er ersetzt Netzstrom, egal wie der Börsenpreis gerade steht.
Was gilt für bestehende PV-Anlagen?
Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, genießen Bestandsschutz. Für sie ändern sich weder Vergütung noch Einspeiseleistung. Wer möchte, kann freiwillig in die neuen Regeln wechseln. Als Anreiz erhöht sich die Einspeisevergütung dann um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Ihre Anlage einspeist und wie oft negative Preise auftreten – eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
Smart Meter: Pflicht und Kosten
Ein intelligentes Messsystem hebt die 60-Prozent-Grenze auf. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss der zuständige Messstellenbetreiber es unter anderem bei PV-Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung oder bei einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh einbauen. Für den Betrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen:
| Installierte PV-Leistung | Preisobergrenze pro Jahr |
|---|---|
| bis einschließlich 15 kW | 50 Euro |
| über 15 bis 25 kW | 110 Euro |
| über 25 bis 100 kW | 140 Euro |
| Steuerungseinrichtung (zusätzlich) | 50 Euro |
Wann genau der Zähler getauscht wird, legt der Messstellenbetreiber fest. Bis dahin läuft Ihre Anlage mit der 60-Prozent-Begrenzung, die wir bei der Inbetriebnahme im Wechselrichter einstellen. Wie Anmeldung und Inbetriebnahme ablaufen, lesen Sie in unserem Ratgeber PV-Anlage anmelden. Stand: 3. November 2026.
So holen Sie trotz Solarspitzengesetz das Maximum heraus
Eigenverbrauch erhöhen
Jede Kilowattstunde, die Sie mittags selbst nutzen, zählt doppelt: Sie kaufen weniger Netzstrom und bleiben gleichzeitig unter der Einspeisegrenze. Waschmaschine, Spülmaschine oder Trockner laufen deshalb am besten zur Mittagszeit. Besonders viel Strom nimmt ein E-Auto auf – mit einer Wallbox, die Solarüberschuss lädt, fließt die Mittagsspitze direkt in den Akku Ihres Fahrzeugs.
Speicher netzdienlich laden
Ein Stromspeicher fängt die Spitzen ab und stellt den Strom am Abend bereit. Entscheidend ist die Ladestrategie: Ist der Speicher schon am Vormittag voll, kann er die Mittagsspitze nicht mehr aufnehmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher ein Lademanagement, das den Speicher gezielt in den Stunden mit der höchsten Erzeugung füllt. Bei der Planung stimmen wir Wechselrichter und Speicher – etwa von Huawei, Sungrow oder Kostal – so ab, dass das gelingt.
Ausrichtung clever wählen
Ost-West-Anlagen verteilen die Erzeugung über den Tag und erreichen deutlich seltener hohe Mittagsspitzen. Wenn Ihr Dach beide Seiten bietet, kann eine Ost-West-Belegung deshalb sinnvoll sein. Welche Belegung zu Ihrem Haus passt, zeigen wir Ihnen beim kostenlosen Vor-Ort-Termin mit Drohnenflug und 3D-Modell Ihres Dachs.
Ausblick: Was die EEG-Reform 2027 plant
Die Bundesregierung will das EEG ab 2027 erneut umbauen. Nach dem Regierungsentwurf sollen neue Dachanlagen unter 100 kW dauerhaft nur noch 50 Prozent ihrer Leistung einspeisen dürfen, und die feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen entfallen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; die abschließende Beratung im Bundestag wird für Mitte November 2026 erwartet. Details und den aktuellen Stand finden Sie in unserem Beitrag EEG 2027: Aus für die Einspeisevergütung?
Für Sie heißt das: Eine PV-Anlage, die auf hohen Eigenverbrauch ausgelegt ist, kommt mit Einspeisegrenzen gut zurecht – heute und nach der Reform.
Häufige Fragen
Gilt das Solarspitzengesetz auch für Balkonkraftwerke?
Die neuen Regeln betreffen Anlagen mit mehr als 2 kWp. Typische Balkonkraftwerke liegen darunter.
Muss ich die 60-Prozent-Grenze selbst einstellen?
Nein. Die Begrenzung wird bei der Inbetriebnahme im Wechselrichter oder über das Energiemanagement eingestellt. Das übernimmt der Installationsbetrieb.
Lohnt sich eine PV-Anlage trotz Solarspitzengesetz?
Ja, wenn sie richtig geplant ist. Der größte wirtschaftliche Vorteil liegt im selbst genutzten Strom, und genau der ist von den neuen Regeln nicht betroffen.
Ihre PV-Anlage passend zum Solarspitzengesetz planen
Wir haben rund 500 PV-Anlagen im Raum Freiburg installiert und kennen die Anforderungen der Netzbetreiber in der Region. Sie möchten wissen, wie Sie mit Speicher und Eigenverbrauch das Beste aus Ihrer Photovoltaik in Freiburg und Umgebung machen? Fragen Sie Ihre kostenlose Beratung an oder prüfen Sie im Solar-Check, wie viel Strom Ihr Dach erzeugen kann.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 3. November 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


